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Rechtliche Dokumente

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

01

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Transport-, Speditions- und Logistikverträge zwischen der M&A Transporte GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) und dem Auftraggeber, sofern zwingende gesetzliche Vorschriften (z.B. das HGB oder die CMR) nichts anderes vorschreiben.

Zusätzlich arbeiten wir ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in der jeweils neuesten Fassung. Diese weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken.

02

Auftragserteilung & Leistungsannahme

Transportaufträge sind grundsätzlich schriftlich, per E-Mail oder über unser Kontaktformular zu erteilen. Mündliche oder fernmündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Auftragserteilung alle für die Ausführung des Transports notwendigen und relevanten Informationen (wie z.B. Gefahrgutklassifizierung, Temperaturempfindlichkeit, besondere Handhabung) vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

03

Ladehilfsmittel & Palettentausch

Ein Tausch von Ladehilfsmitteln (z.B. Europaletten, Gitterboxen) findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn, dies wurde vor Auftragsannahme ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Wurde ein Palettentausch vereinbart, trägt der Auftraggeber das Risiko für die Bereitstellung tauschfähiger Ladehilfsmittel an der Entladestelle. Etwaige Palettenschulden werden nach angemessener Frist in Rechnung gestellt.

04

Standgeld & Wartezeiten

Die vertraglich vereinbarte Fracht beinhaltet eine be- und entladefreie Wartezeit (Standzeit) von maximal 2 Stunden pro Be- oder Entladestelle, sofern nicht anders vereinbart.

Überschreitet die Wartezeit aus Gründen, die nicht unserem Risikobereich zuzurechnen sind, diese Freistunden, berechnen wir ein branchenübliches Standgeld. Bei zeitkritischen Express- und Notfalltransporten können abweichende, kürzere Freizeiten gelten.

05

Stornierung & Fehlfracht

Tritt der Auftraggeber von einem fest gebuchten Transportauftrag zurück, steht uns eine angemessene Stornogebühr zu. Diese richtet sich nach dem Zeitpunkt der Absage:

  • Absage bis 24 Stunden vor geplanter Gestellung: 30% der vereinbarten Fracht
  • Absage bis 12 Stunden vor geplanter Gestellung: 60% der vereinbarten Fracht
  • Bei späterer Absage oder Nichtbereitstellung der Fracht (Fehlfracht): 100% der vereinbarten Fracht, abzüglich ersparter Aufwendungen.
06

Gefahrgut & Spezialtransporte

Übergibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer gefährliche Güter im Sinne der gesetzlichen Richtlinien (z.B. ADR) oder temperaturgeführte Güter (Pharma/GDP), so hat der Auftraggeber alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Verpackung, Deklaration, Temperaturvorgaben, Dokumentation) strikt einzuhalten.

Verzögerungen, zusätzliche Kosten oder Schäden, die durch fehlende oder fehlerhafte Begleitdokumente entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers.

07

Haftung, Wertdeklaration & Versicherung

Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen (HGB, CMR) sowie zwingend nach den ADSp in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Wichtiger Hinweis zur Versicherung: Bei besonders hochwertigen, diebstahlgefährdeten oder sensiblen Gütern ist der Auftraggeber verpflichtet, uns vorab den Warenwert (Wertdeklaration) schriftlich mitzuteilen. Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer separaten Transportversicherung (Warenversicherung), um Schäden über die gesetzlichen Haftungsgrenzen hinaus abzusichern.

Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers decken wir eine solche Zusatzversicherung (Höherversicherung) ein. Ohne schriftlichen Auftrag zur Versicherungseindeckung haften wir bei Verlust oder Beschädigung maximal im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (z.B. 8,33 SZR/kg) bzw. den Grenzen der ADSp.

08

Einsatz von Subunternehmern

Wir sind berechtigt, den Transportauftrag ganz oder teilweise durch sorgfältig ausgewählte und qualifizierte Subunternehmer (Frachtführer) ausführen zu lassen. Unsere vertragliche Haftung gegenüber dem Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.

09

Höhere Gewalt (Force Majeure)

Leistungsverzögerungen oder -ausfälle aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Streik, Krieg, behördliche Sperrungen, unvorhersehbare Grenzschließungen) befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

10

Preise, Zahlung & Pfandrecht

Alle vereinbarten Frachtpreise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie anfallender Maut-, Zoll- oder sonstiger Abgaben.

Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt und ohne Abzug fällig. Wir machen zudem von unserem gesetzlichen und vertraglichen (gemäß ADSp) Pfand- und Zurückbehaltungsrecht an den in unserer Verfügungsgewalt befindlichen Gütern wegen aller fälligen und nicht fälligen Forderungen Gebrauch.

11

Gerichtsstand & anwendbares Recht

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Frankfurt am Main, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

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